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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Ge­bäude­ver­si­che­rung kündigen (2026)

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Das erwartet Sie hier

Ein Leitungswasserschaden ist einer der häufigsten (und teuersten) Klassiker im Haus: ein Rohr bricht, eine Leitung wird undicht, die Heizung verliert Wasser – und plötzlich sind Boden, Wände, Decken betroffen. Die gute Nachricht: In der Wohngebäudeversicherung ist „Leitungswasser“ meist als versicherte Gefahr enthalten. Die schlechte: Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch Leitungswasser – und genau daran hängt die Leistung.

 

Inhalt dieser Seite

  1. Was bedeutet „Leitungswasser“ überhaupt?

  2. Welche Schäden sind versichert?

  3. Welche Schäden sind nicht versichert?

  4. Welche Versicherung zahlt was? (Gebäude, Hausrat, Haft­pflicht)

  5. Was tun im Schadenfall? 

  6. FAQ 
 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch, defekte Heizungsleitung).
  • Haus­rat­ver­si­che­rung ist zuständig für bewegliche Sachen (Möbel, Kleidung, Teppiche etc.), wenn diese durch Leitungswasser beschädigt werden.
  • Überschwemmung, Starkregen, Rückstau sind kein Leitungswasser – dafür braucht man meist Elementarschutz (zusätzlicher Baustein).

 


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