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Das erwartet Sie hierEin Leitungswasserschaden ist einer der häufigsten (und teuersten) Klassiker im Haus: ein Rohr bricht, eine Leitung wird undicht, die Heizung verliert Wasser – und plötzlich sind Boden, Wände, Decken betroffen. Die gute Nachricht: In der Wohngebäudeversicherung ist „Leitungswasser“ meist als versicherte Gefahr enthalten. Die schlechte: Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch Leitungswasser – und genau daran hängt die Leistung.
Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
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Kurzfassung: Im Detail: |
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Kurzfassung (häufig versichert):
Im Detail:
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt dann in der Regel die Folgeschäden am Gebäude, z. B.:
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Kurzfassung (meist nicht enthalten):
Im Detail:
Für solche Fälle brauchen Sie üblicherweise einen Elementarschaden-Baustein (und oft zusätzlich Rückstau-Schutz im Vertrag bzw. technische Sicherungen).
Schleichende Feuchtigkeit (lange unentdeckt), Baumängel oder fehlende Wartung sind typische Streitpunkte – hier entscheidet oft das Bedingungswerk und die konkrete Ursache.
Zahlt für Gebäudebestandteile: Wände, Decken, Estrich, fest verklebte Beläge, Einbauten usw.
Zahlt für bewegliche Sachen: Möbel, Kleidung, Teppiche, Elektrogeräte (wenn Hausrat mitversichert ist und Leitungswasser ursächlich war).
Wenn z. B. der Nachbar durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht hat, kann dessen Haftpflicht relevant sein. (In der Praxis wird oft parallel über Gebäude/Hausrat reguliert und dann ggf. Regress genommen.)
In der Regel nein – dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Meist nein. Das ist häufig Überschwemmung oder Rückstau – dafür braucht man Elementar/Rückstau-Schutz.
Kommt auf den Tarif an: Manche zahlen (auch) Bruchschäden an Rohren, andere eher die Folgeschäden. Genau hier lohnt sich der Bedingungs-Check.
Leitungswasser ist in der Wohngebäudeversicherung meist ein zentraler Baustein – Rohrbruch & Co. sind oft gut abgesichert. Entscheidend ist aber die richtige Einordnung: Leitungswasser vs. Überschwemmung/Rückstau – und ob Hausrat mitbetroffen ist.
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