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Leitungswasser in der Gebäudeversicherung

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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Leitungswasser in der Ge­bäude­ver­si­che­rung (2026)

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Das erwartet Sie hier

Ein Leitungswasserschaden ist einer der häufigsten (und teuersten) Klassiker im Haus: ein Rohr bricht, eine Leitung wird undicht, die Heizung verliert Wasser – und plötzlich sind Boden, Wände, Decken betroffen. Die gute Nachricht: In der Wohngebäudeversicherung ist „Leitungswasser“ meist als versicherte Gefahr enthalten. Die schlechte: Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch Leitungswasser – und genau daran hängt die Leistung.

 

Inhalt dieser Seite

  1. Was bedeutet „Leitungswasser“ überhaupt?

  2. Welche Schäden sind versichert?

  3. Welche Schäden sind nicht versichert?

  4. Welche Versicherung zahlt was? (Gebäude, Hausrat, Haft­pflicht)

  5. Was tun im Schadenfall? 

  6. FAQ 
 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Schäden am Gebäude durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch, defekte Heizungsleitung).
  • Haus­rat­ver­si­che­rung ist zuständig für bewegliche Sachen (Möbel, Kleidung, Teppiche etc.), wenn diese durch Leitungswasser beschädigt werden.
  • Überschwemmung, Starkregen, Rückstau sind kein Leitungswasser – dafür braucht man meist Elementarschutz (zusätzlicher Baustein).

 


fachlich geprüft durch Dennis Becker
zuletzt aktualisiert am 16.2.2026

1. Was bedeutet „Leitungswasser“ überhaupt?


 

 

Gebäudeversicherung & Leitungswasser

 

Kurzfassung:
„Leitungswasser“ meint in der Versicherung typischerweise Wasser, das aus Rohren oder angeschlossenen Einrichtungen (z. B. Heizungs-/Warmwasserleitungen, sanitäre Installationen) unbeabsichtigt austritt – also „bestimmungswidrig“.

Im Detail:
Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Wasserschaden ist nicht automatisch „Leitungswasser“. Wasser von außen (Starkregen/Überflutung) oder Rückstau fällt in andere Kategorien und ist ohne passenden Baustein oft nicht abgedeckt.


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2. Welche Schäden sind versichert?


A) Typische Fälle, bei denen die Ge­bäude­ver­si­che­rung zahlt

Kurzfassung (häufig versichert):

  • Rohrbruch / Leck in Zu- oder Ableitungsrohren
  • Defekte Heizungsanlagen oder Warmwasserleitungen
  • Frostbedingte Schäden (je nach Bedingungen/Umfang)

 

Im Detail:
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt dann in der Regel die Folgeschäden am Gebäude, z. B.:

  • Trocknung, Putz-/Mauerwerksarbeiten
  • Erneuerung von fest verbundenen Bodenbelägen (z. B. verklebtes Parkett)
  • Maler-/Tapezierarbeiten, ggf. Wiederherstellung von Decken/Wänden
  • Reparatur/Erneuerung der betroffenen Leitung – abhängig vom Tarif (hier gibt es Unterschiede)

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3. Welche Schäden sind nicht versichert?


A) Wasser von außen ist kein Leitungswasser

Kurzfassung (meist nicht enthalten):

  • Überschwemmung (z. B. Starkregen, Fluss, Oberflächenwasser)
  • Rückstau aus der Kanalisation (ohne Rückstau-/Elementardeckung)

 

Im Detail:
Für solche Fälle brauchen Sie üblicherweise einen Elementarschaden-Baustein (und oft zusätzlich Rückstau-Schutz im Vertrag bzw. technische Sicherungen).

 

B) „Schaden kommt schleichend“ – hier wird’s knifflig

Schleichende Feuchtigkeit (lange unentdeckt), Baumängel oder fehlende Wartung sind typische Streitpunkte – hier entscheidet oft das Bedingungswerk und die konkrete Ursache.


4. Welche Versicherung zahlt was?


Wohngebäudeversicherung

Zahlt für Gebäudebestandteile: Wände, Decken, Estrich, fest verklebte Beläge, Einbauten usw.

 

Haus­rat­ver­si­che­rung

Zahlt für bewegliche Sachen: Möbel, Kleidung, Teppiche, Elektrogeräte (wenn Hausrat mitversichert ist und Leitungswasser ursächlich war).

 

Private Haft­pflicht (wenn ein Dritter verantwortlich ist)

Wenn z. B. der Nachbar durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht hat, kann dessen Haft­pflicht relevant sein. (In der Praxis wird oft parallel über Gebäude/Hausrat reguliert und dann ggf. Regress genommen.)


5. Was tun im Schadenfall?


Checkliste

 

  • Wasser stoppen: Haupthahn zu / Heizung abstellen, wenn nötig Notdienst.
  • Schaden begrenzen: Strom sichern (Gefahr!), Wasser aufnehmen, Möbel sichern.
  • Dokumentieren: Fotos/Videos, Zeitpunkt, Ursache, betroffene Räume.
  • Versicherung melden: möglichst schnell, ideal mit erster Schadenbeschreibung.
  • Nichts vorschnell entsorgen: Belege/Schadenteile aufbewahren (wenn möglich).
  • Trocknung/Sanierung abstimmen: Größere Maßnahmen vorher freigeben lassen.

6. Häufige Fragen (FAQ)


Die häufigsten Fragen zur Ge­bäude­ver­si­che­rung mit Leitungswasser

 

Zahlt die Ge­bäude­ver­si­che­rung auch meine kaputten Möbel?

In der Regel nein – dafür ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zuständig. 

 

Ist ein vollgelaufener Keller durch Starkregen Leitungswasser?

Meist nein. Das ist häufig Überschwemmung oder Rückstau – dafür braucht man Elementar/Rückstau-Schutz

 

Zahlt die Versicherung den Rohrtausch?

Kommt auf den Tarif an: Manche zahlen (auch) Bruchschäden an Rohren, andere eher die Folgeschäden. Genau hier lohnt sich der Bedingungs-Check.

 

 


7. Fazit


Leitungswasser ist in der Wohngebäudeversicherung meist ein zentraler Baustein – Rohrbruch & Co. sind oft gut abgesichert. Entscheidend ist aber die richtige Einordnung: Leitungswasser vs. Überschwemmung/Rückstau – und ob Hausrat mitbetroffen ist.


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